Recht & Regulierung
Live- und Ereigniswetten: Welche Märkte in Deutschland zulässig sind
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Nächstes Tor ja, nächste Ecke nein: § 21 GlüStV 2021 begrenzt Wetten während des Spiels auf wenige Märkte. Wir erklären den Gesetzestext Satz für Satz und zeigen, was das für Ihr Wettangebot bedeutet.

Inhalt (9)
- Ergebniswette und Ereigniswette: die Grundbegriffe aus § 21 Abs. 1
- Was § 21 Abs. 1a von vornherein ausschließt
- Der Kern: § 21 Abs. 4 und die Wetten während des Spiels
- Übersicht: Welche Livewette ist zulässig?
- Die zweite Hürde: Erlaubnis nach Art und Zuschnitt
- Was sich für Wettkunden im Alltag ändert
- Der Unterschied zu Angeboten aus dem Ausland
- Die Regeln in einem Satz zusammengefasst
- Häufige Fragen
Wer bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis während eines Bundesligaspiels die Livewetten öffnet, sieht oft nur eine kurze Liste. Siegwette, nächstes Tor, vielleicht noch ein Torwettmarkt. Märkte, die man aus Gesprächen über ausländische Angebote kennt, fehlen. Das ist kein Versehen der Anbieter, sondern Folge einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers.
Rechtsgrundlage ist § 21 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021), der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Wetten vor dem Spiel und Wetten während des Spiels und zieht für Letztere enge Grenzen. Dieser Artikel erklärt die Absätze, die für Sie als Wettkunde relevant sind, mit Zitaten aus dem amtlichen Text.
Ergebniswette und Ereigniswette: die Grundbegriffe aus § 21 Abs. 1
Der Staatsvertrag definiert zuerst, was überhaupt erlaubt werden kann. In § 21 Abs. 1 heißt es:
„Sportwetten können als Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen (Ergebniswetten) sowie auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses oder auf eine Kombination solcher Vorgänge (Ereigniswetten) erlaubt werden.“
Daraus ergeben sich zwei Familien von Wetten. Ergebniswetten beziehen sich auf den Ausgang eines Spiels oder eines Abschnitts, etwa den Sieger einer Partie oder das Ergebnis der ersten Halbzeit. Ereigniswetten beziehen sich auf einzelne Vorgänge im Spiel, zum Beispiel auf Tore. Beide dürfen einzeln oder kombiniert angeboten werden, was für Kombiwetten wichtig ist.
Wichtig ist das Wort „können“. Der Absatz sagt nicht, dass alle solchen Wetten erlaubt sind. Er beschreibt nur den Rahmen, innerhalb dessen eine Behörde Wetten erlauben darf. Welche Wetten tatsächlich angeboten werden dürfen, regeln die folgenden Absätze.
Was § 21 Abs. 1a von vornherein ausschließt
Absatz 1a enthält Verbote, die unabhängig vom Zeitpunkt der Wettabgabe gelten, also vor dem Spiel ebenso wie während des Spiels. Drei Gruppen sind für Wettkunden spürbar.
- Minderjährige und Amateure: Wetten auf Sportereignisse, an denen ausschließlich oder überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind, sind unzulässig. Eine Ausnahme gilt für „national oder international bedeutsame sportliche Großereignisse“. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) nennt in ihrer Broschüre als Beispiel, dass nicht auf Amateure unterhalb der 3. Liga gewettet werden darf.
- Manipulationsanfällige Wetten: Unzulässig sind Wetten, die „in erheblichem Maße anfällig für Manipulationen sind“. Das betrifft laut Gesetz „insbesondere Geschehnisse, die ein Teilnehmer eines Sportereignisses selbst willkürlich herbeiführen kann“.
- Regelwidriges Verhalten: Wetten „auf den Eintritt eines regelwidrigen Verhaltens oder die Sanktionierung eines regelwidrigen oder vermeintlich regelwidrigen Verhaltens“ sind unzulässig.
Der letzte Punkt erklärt, warum Sie bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis keine Wetten auf Gelbe oder Rote Karten finden. Eine Karte ist die Sanktion für ein regelwidriges oder vermeintlich regelwidriges Verhalten. Das Gleiche gilt nach dem Wortlaut für Wetten auf Fouls oder Strafstöße, soweit sie an ein Regelvergehen anknüpfen.
Der Kern: § 21 Abs. 4 und die Wetten während des Spiels
Absatz 4 beginnt mit einem Satz, der oft übersehen wird. Die Verknüpfung der Übertragung von Sportereignissen in Rundfunk und Telemedien mit Sportwetten ist nicht zulässig. Ein Livestream, in dem direkt Wetten abgegeben werden, ist damit ausgeschlossen. Danach folgt die eigentliche Regel für Livewetten:
„Während des laufenden Sportereignisses dürfen ausschließlich Wetten abgeschlossen werden, die 1. Wetten auf das Endergebnis oder 2. Wetten auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil eines Endergebnisses in Sportarten, in denen regelmäßig nur eine geringe Gesamtanzahl dieser Ereignisse im Laufe des Sportereignisses auftritt, insbesondere im Fußball, Hockey, Eishockey oder Volleyball, sind.“
Der Satz lässt sich in drei Prüfschritte zerlegen.
- Läuft das Sportereignis? Nur dann greift die Beschränkung. Vor dem Anpfiff gelten die allgemeinen Regeln aus Absatz 1 und 1a.
- Bezieht sich die Wette auf das Endergebnis? Wenn ja, ist sie als Livewette grundsätzlich zulässig, etwa die Siegwette auf ein laufendes Spiel.
- Bezieht sie sich auf einen Bestandteil des Endergebnisses, der selten vorkommt? Dann ist sie nur zulässig, wenn in der Sportart regelmäßig wenige solcher Ereignisse auftreten. Das Gesetz nennt Fußball, Hockey, Eishockey und Volleyball als Beispiele.
Das Wort „ausschließlich“ macht deutlich: Was nicht unter Nummer 1 oder 2 fällt, darf während des Spiels nicht abgeschlossen werden. Es handelt sich also um eine abschließende Liste und nicht um Beispiele für ein ansonsten offenes Angebot.
Warum der Satz im Volleyball erlaubt ist, der Punkt aber nicht
Die GGL erläutert die Regel in ihrer Verbraucherbroschüre mit konkreten Beispielen. Livewetten sind danach möglich auf das nächste Tor im Fußball oder den nächsten Satz im Tennis oder Volleyball. Nicht möglich sind Wetten auf den nächsten Korb im Basketball, den nächsten Punktgewinn im Tennis oder Volleyball oder das nächste Tor im Handball.
Der Maßstab ist die Häufigkeit. In einem Handballspiel fallen viele Tore, im Basketball sehr viele Körbe. Eine Wette auf das jeweils nächste Ereignis würde im Minutentakt neu entschieden. Genau diese schnelle Abfolge will der Gesetzgeber verhindern. Die GGL begründet das so: „Durch die Begrenzung der Live-Ereigniswetten wird der erhöhten Suchtgefahr Rechnung getragen.“ Auf ihrer Website ergänzt die Behörde, die Begrenzung solle auch vor leicht manipulierbaren Märkten schützen.
Übersicht: Welche Livewette ist zulässig?
Die folgende Tabelle ordnet typische Märkte den Regeln aus § 21 zu. Sie beruht auf dem Gesetzestext und den Beispielen der GGL. Für Grenzfälle entscheidet das jeweils aktuelle Sportwettprogramm der Behörde.
| Markt während des Spiels | Einordnung | Grundlage |
|---|---|---|
| Sieger einer laufenden Fußballpartie | zulässig | Abs. 4 Nr. 1, Endergebnis |
| Nächstes Tor im Fußball oder Eishockey | zulässig | Abs. 4 Nr. 2, ausdrücklich genannt |
| Nächster Satz im Tennis oder Volleyball | zulässig | Abs. 4 Nr. 2, Beispiel der GGL |
| Nächster Punkt im Tennis oder Volleyball | unzulässig | häufiges Ereignis, Beispiel der GGL |
| Nächstes Tor im Handball, nächster Korb im Basketball | unzulässig | häufiges Ereignis, Beispiel der GGL |
| Nächste Gelbe oder Rote Karte | unzulässig | Abs. 1a, Sanktionierung regelwidrigen Verhaltens |
| Nächster Einwurf, nächster Eckball | unzulässig | kein Bestandteil des Endergebnisses nach Abs. 4 |
Die Einordnung von Eckbällen und Einwürfen folgt aus dem Wortlaut: Sie sind weder das Endergebnis noch ein Bestandteil davon. Ein Eckball verändert den Spielstand nicht. Damit fällt eine Wette darauf während des Spiels aus der abschließenden Liste heraus.
Die zweite Hürde: Erlaubnis nach Art und Zuschnitt
Selbst eine Wette, die nach Absatz 4 grundsätzlich zulässig wäre, darf nicht einfach angeboten werden. § 21 Abs. 5 verlangt, dass jede Sportwette nach Art und Zuschnitt vorher von der zuständigen Behörde erlaubt wird. Die Behörde kann dafür auf eine im Internet veröffentlichte Liste erlaubter Wetten verweisen. Veranstalter müssen diese Liste nach dem Gesetz mindestens einmal monatlich prüfen. Für weitere Wetten auf dieser Liste gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn der Veranstalter sie anzeigt und die Behörde nicht binnen zwei Wochen widerspricht.
In der Praxis heißt diese Liste Sportwettprogramm. Die GGL schreibt dazu, Anbieter dürften „ausschließlich Wetten auf die von der GGL festgelegten Sportereignisse“ anbieten. Das Programm legt laut Behörde fest, um welche Wettbewerbskategorie es sich handelt, auf welche Phasen gewettet werden darf und welche Art von Wettkampf erfasst ist. E-Sport ist nach Angaben der GGL nicht als Sport zugelassen, Wetten darauf sind deshalb nicht möglich.
Für Sie hat das eine praktische Folge. Wenn ein Markt bei einem Anbieter fehlt, kann das am Gesetz liegen, am Sportwettprogramm oder an der eigenen Produktentscheidung des Anbieters. Fehlt ein Markt bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis gleichzeitig, liegt die Ursache meist in der Regulierung.
Was sich für Wettkunden im Alltag ändert
Die engen Livewettregeln wirken sich auf die Art aus, wie man ein Spiel begleitet. Wer bisher auf viele kleine Ereignisse gesetzt hat, findet diese Märkte nicht mehr. Übrig bleiben die Märkte, die sich auf den Spielstand beziehen. Für eine durchdachte Live-Wetten-Strategie bedeutet das: Die Analyse dreht sich um Spielverlauf und Torwahrscheinlichkeit, nicht um Nebenschauplätze.
Hinzu kommen Regeln aus anderen Teilen des Staatsvertrags. Laut GGL muss die Quote vor der Wettabgabe unveränderlich feststehen. Bei Livewetten ändern sich Quoten schnell, deshalb werden Wettscheine häufiger abgelehnt oder mit neuer Quote zur Bestätigung vorgelegt. Außerdem gilt das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, das nach Angaben der GGL grundsätzlich maximal 1.000 Euro im Monat beträgt. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zum LUGAS-Einzahlungslimit.
Rechenbeispiel: Wettsteuer auf eine Livewette
Auch Livewetten unterliegen der Sportwettensteuer. § 18 Rennwett- und Lotteriegesetz bestimmt: „Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 17.“ Ein vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Werten:
- Einsatz auf „nächstes Tor: Heimteam“: 20,00 €
- 5,3 % von 20,00 € = 1,06 €
- Quote im Beispiel: 2,10
Behält der Anbieter die Steuer vom Einsatz ein, wirken nur 18,94 € als Einsatz, und der mögliche Rückfluss sinkt von 42,00 € auf 39,77 €. Ob und wie ein Anbieter die Steuer an Kunden weitergibt, steht in seinen Geschäftsbedingungen. Steuerfragen zum Gewinn selbst behandelt der Ratgeber zur Steuererklärung bei Sportwetten.
Der Unterschied zu Angeboten aus dem Ausland
Viele Wettanbieter mit Lizenzen aus anderen Staaten bieten während eines Spiels deutlich mehr Märkte an. Das ändert an der Rechtslage in Deutschland nichts. Die GGL stellt klar, dass „in Deutschland ausschließlich Erlaubnisse deutscher Behörden gültig sind“. Wer ohne deutsche Erlaubnis Wetten für Spieler in Deutschland anbietet, handelt laut Behörde illegal, auch wenn er eine ausländische Lizenz vorweisen kann.
Für Kunden bedeutet ein Angebot ohne deutsche Erlaubnis außerdem, dass deutsche Schutzmechanismen fehlen: kein Abgleich mit der Sperrdatei OASIS, kein anbieterübergreifendes Limit über LUGAS, keine Aufsicht durch die GGL bei Streit über Auszahlungen. Ob ein Anbieter erlaubt ist, prüfen Sie über die amtliche Whitelist. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag zur GGL-Whitelist.
Das größere Marktangebot im Ausland ist also kein Vorteil, den man legal nutzen könnte, sondern Ausdruck einer anderen Regulierung. Der deutsche Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, das Livewetten-Angebot klein zu halten und dafür die Kontrolle zu erhöhen.
Die Regeln in einem Satz zusammengefasst
Vor dem Spiel dürfen Ergebnis- und Ereigniswetten im Rahmen des Sportwettprogramms angeboten werden, außer auf Amateure, Minderjährige, Regelverstöße und besonders manipulationsanfällige Vorgänge. Während des Spiels bleiben nur das Endergebnis und seltene Bestandteile davon wie das nächste Tor oder der nächste Satz. Alles Weitere ist bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis nicht vorgesehen, und das ist so gewollt.
Wer die Grundlagen des Wettens unter diesen Bedingungen auffrischen möchte, findet im Ratgeber zu Live-Wetten eine Einführung in Ablauf und Quotenbewegung.
Häufige Fragen
Darf ich in Deutschland live auf das nächste Tor wetten?
Ja. § 21 Abs. 4 GlüStV 2021 erlaubt während des Spiels Wetten auf das nächste Tor in Sportarten mit wenigen Toren und nennt Fußball, Hockey, Eishockey und Volleyball ausdrücklich.
Warum gibt es keine Wetten auf Gelbe Karten?
§ 21 Abs. 1a GlüStV 2021 verbietet Wetten auf regelwidriges Verhalten und dessen Sanktionierung. Eine Karte ist eine solche Sanktion, deshalb sind diese Wetten auch vor dem Spiel unzulässig.
Sind Livewetten im Handball oder Basketball verboten?
Wetten auf das Endergebnis bleiben möglich. Wetten auf das nächste Tor im Handball oder den nächsten Korb im Basketball sind laut GGL nicht erlaubt, weil diese Ereignisse zu häufig vorkommen.
Wer legt fest, welche Wetten ein Anbieter anbieten darf?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder über ihr Sportwettprogramm. Anbieter dürfen nach § 21 Abs. 5 GlüStV 2021 nur Wetten anbieten, die nach Art und Zuschnitt erlaubt sind.
Quellen
So vergleichen wirWerbelinks sind als «Zum Anbieter» gekennzeichnet.18+GGL-WhitelistBeratung 0800 1 37 27 00
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