Spielerschutz
LUGAS und das monatliche Einzahlungslimit bei Sportwetten erklärt
Veröffentlicht am · Aktualisiert am
Ein Limit für alle Anbieter zusammen, sieben Tage Schutzfrist bei Erhöhungen und fünf Minuten Wartezeit beim Wechsel: was § 6c und § 6h GlüStV 2021 regeln und welche Hürden die GGL für Limits über 1.000 Euro setzt.

Inhalt (10)
- Die Rechtsgrundlage: § 6c GlüStV 2021
- Was in der Limitdatei gespeichert wird
- So wird eine Einzahlung geprüft
- Limit senken oder erhöhen: die Sieben-Tage-Regel
- Über 1.000 Euro: was die GGL-Richtlinie verlangt
- Aktivitätsdatei und Parallelspielverbot
- Was beim Wechsel zwischen Anbietern passiert
- Warum nur erlaubte Anbieter angeschlossen sind
- Die wichtigsten Regeln in Kürze
- Häufige Fragen
Wer in Deutschland online auf Sport wettet, stößt spätestens bei der ersten Einzahlung auf eine Abfrage, die viele zunächst überrascht: Der Anbieter möchte wissen, wie hoch das monatliche Einzahlungslimit sein soll. Gemeint ist nicht nur das eigene Angebot, sondern die Summe über alle erlaubten Anbieter zusammen. Dahinter steht eine zentrale Limitdatei, die in der Branche unter dem Namen LUGAS bekannt ist.
Dieser Beitrag erklärt, was der Glücksspielstaatsvertrag dazu wörtlich regelt, wie eine Einzahlung technisch geprüft wird, wie Sie Ihr Limit senken oder erhöhen und was beim Wechsel zwischen zwei Wettanbietern passiert.
Die Rechtsgrundlage: § 6c GlüStV 2021
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Er hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) geschaffen und für Online-Glücksspiel ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro eingeführt. Die Einzelheiten stehen in § 6c, überschrieben mit „Selbstlimitierung; Limitdatei für Glücksspiele im Internet“.
Nach Absatz 1 werden Spielerinnen und Spieler bei der Registrierung aufgefordert, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder ein bereits bestehendes beizubehalten. Dieses Limit darf grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht übersteigen. Wer einen höheren Wunschbetrag einträgt, wird zur Korrektur aufgefordert.
Zwei Folgen sind streng geregelt: Ohne festgelegtes Limit ist keine Spielteilnahme möglich. Und ist das Limit ausgeschöpft, darf keine weitere Einzahlung erfolgen. Der Veranstalter muss das durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.
Nach Absatz 9 gilt das Limit für alle öffentlichen Glücksspiele im Internet. Ausgenommen sind lediglich Lotterien, die höchstens zweimal pro Woche stattfinden, sowie das Gewinnsparen. Sofortlotterien gelten ausdrücklich nicht als Lotterien in diesem Sinne. Für Sportwetten bedeutet das: Was Sie bei einem Wettanbieter einzahlen, zählt auf dasselbe Konto wie Einzahlungen bei einem Poker- oder Automatenspielangebot.
Was in der Limitdatei gespeichert wird
§ 6c Abs. 4 verpflichtet die zuständige Behörde, eine zentrale Limitdatei zu führen. Diese Aufgabe liegt bei der GGL in Halle, die mit den Anbietern über eine eigene LUGAS-Adresse kommuniziert. Gespeichert werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Anschrift, die Höhe des Limits, das Datum seiner Festlegung und die getätigten Einzahlungen.
Der Gesetzgeber hat dazu klare Löschfristen gesetzt:
- Beträge und Datum der Einzahlungen werden nach Ablauf des Monats gelöscht, in dem sie gespeichert wurden (Abs. 7).
- Identitäts- und Limitdaten werden ein Jahr nach der letzten Aktivität gelöscht (Abs. 8). Wer danach wieder einzahlen möchte, muss sein Limit neu festlegen.
- Der Anschluss an die Datei kostet den Anbieter Geld, für Sie als Spieler darf das Festlegen oder Ändern eines Limits nichts kosten (Abs. 10).
So wird eine Einzahlung geprüft
Der Ablauf ist in § 6c Abs. 6 beschrieben und folgt immer demselben Muster:
- Sie schließen den Einzahlungsvorgang beim Anbieter ab.
- Erst dann übermittelt der Anbieter Ihre Identifikationsdaten und den Betrag an die Limitdatei.
- Die Datei meldet zurück, ob das Limit bereits erschöpft ist oder durch diese Einzahlung überschritten würde.
- In beiden Fällen muss der Anbieter die Einzahlung ablehnen. Sie können dann den noch verfügbaren Betrag erfahren und einen neuen Vorgang starten.
- Erlaubte Einzahlungen werden gespeichert und auf das Monatslimit angerechnet.
Wichtig ist der Unterschied zu einem Verlust- oder Einsatzlimit: Erfasst werden Einzahlungen. Ein Gewinn, der auf dem Spielkonto steht und erneut gesetzt wird, ist keine neue Einzahlung.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie das anbieterübergreifende Prinzip im Alltag wirkt. Die Zahlen sind ein Beispiel, kein realer Fall.
| Tag im Monat | Vorgang | Ergebnis | Noch verfügbar |
|---|---|---|---|
| 3. | 400 € bei Anbieter A | genehmigt | 600 € |
| 10. | 350 € bei Anbieter B | genehmigt | 250 € |
| 18. | 300 € bei Anbieter C | abgelehnt, würde das Limit überschreiten | 250 € |
| 18. | 250 € bei Anbieter C | genehmigt | 0 € |
| 25. | 50 € bei Anbieter A | abgelehnt, Limit erschöpft | 0 € |
Beispiel-Limit: 1.000 Euro. Die Einzahlung über 300 Euro wird nicht teilweise ausgeführt, sondern komplett abgelehnt. Wer das eigene Budget plant, sollte daher die Logik aus dem Money Management für Sportwetten mit dem Monatslimit abstimmen und das Limit nicht als Sparziel, sondern als Obergrenze verstehen.
Limit senken oder erhöhen: die Sieben-Tage-Regel
Nach § 6c Abs. 3 können Sie Ihr Limit jederzeit neu festlegen. Die Richtung entscheidet aber über den Zeitpunkt:
- Senkung: wirkt sofort.
- Erhöhung: wird erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam.
Beispiel: Ihr Limit liegt bei 300 Euro, und Sie setzen es am 5. eines Monats auf 600 Euro herauf. Bis die Frist abgelaufen ist, gilt weiter die Grenze von 300 Euro. Die Schutzfrist soll verhindern, dass ein Limit in einer emotionalen Situation, etwa nach einer Verlustserie, spontan aufgehoben wird.
Neben dem anbieterübergreifenden Limit erlaubt § 6c Abs. 2 zusätzliche, nur für einen Anbieter geltende Grenzen für Einsatz, Einzahlung oder Verlust, jeweils täglich, wöchentlich oder monatlich. Ist ein solches Einsatz- oder Verlustlimit ausgeschöpft, ist die Teilnahme bei diesem Anbieter gesperrt. Wer sich enger begrenzen will, kann also zwei Ebenen kombinieren.
Über 1.000 Euro: was die GGL-Richtlinie verlangt
§ 6c Abs. 1 Satz 3 erlaubt Abweichungen von der 1.000-Euro-Grenze, wenn die Erlaubnis das vorsieht. Wann das möglich ist, hat der Verwaltungsrat der GGL in einer Entscheidungsrichtlinie festgelegt. Nach dieser Richtlinie kann ein abweichender Höchstbetrag bis längstens zum 31. Dezember 2026 festgesetzt werden. Ob und in welcher Form die Regel danach weitergilt, sollten Sie zum Jahreswechsel auf der Seite der GGL prüfen.
| Stufe | Monatliches Limit | Zusätzliche Voraussetzungen laut Richtlinie |
|---|---|---|
| Grundsatz | bis 1.000 € | keine Nachweise |
| Erhöhungsstufe 1 | über 1.000 € bis 10.000 € | individuell beziffertes Limit, überprüfbarer Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mindestens jährliche Wiederholung, spezielles Monitoring durch den Anbieter |
| Erhöhungsstufe 2 | über 10.000 € bis 30.000 € | alles aus Stufe 1, Mindestalter 21 Jahre, engmaschigeres Monitoring, höchstens 1 % der aktiven Spieler eines Anbieters |
| Obergrenze | über 30.000 € | nicht zulässig |
Als Nachweis nennt die Richtlinie zum Beispiel Einkommensteuerbescheide, andere Einkommensnachweise und Bankauszüge. Ausdrücklich heißt es: „Selbstauskünfte von Spielern sind nicht ausreichend“. Anbieter dürfen zudem nicht damit werben, dass bei ihnen ein erhöhtes Limit möglich ist.
Für Spieler mit erhöhtem Limit gilt ein Monitoring auf sogenannte Markers of Harm, also Anzeichen problematischen Spielverhaltens. Nach den FAQ der GGL ist bei drei oder mehr dieser Marker innerhalb von 90 Tagen grundsätzlich von einer Spielsuchtgefährdung auszugehen. Ein Automatismus ist das nicht: Der Anbieter muss den Einzelfall prüfen. Bestätigt sich der Verdacht, folgt eine Meldung an die Behörde und eine Fremdsperre nach § 8a GlüStV 2021, die im Beitrag zur OASIS-Spielersperre erklärt wird. Fallen die Voraussetzungen weg, entscheidet die Behörde, ob das Limit auf 1.000 Euro oder einen früher gewählten niedrigeren Betrag zurückgesetzt wird.
Aktivitätsdatei und Parallelspielverbot
Die zweite Säule neben der Limitdatei steht in § 6h GlüStV 2021. Der Kernsatz lautet: „Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist unzulässig.“ Sie dürfen also nicht gleichzeitig bei zwei Anbietern im Internet spielen.
Um das zu überwachen, führt die Behörde eine Aktivitätsdatei mit Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und der Angabe, ob ein Spieler gerade „aktiv geschaltet“ ist. Der Anbieter meldet Sie unmittelbar vor Beginn des ersten Spiels an. Erhält er nicht umgehend die Rückmeldung, dass Sie bereits woanders aktiv sind, darf er Sie spielen lassen.
Die Abmeldung erfolgt auf Ihre Veranlassung oder automatisch, wenn seit Ihrer letzten Eingabe mehr als 30 Minuten vergangen sind. Nach 60 Minuten muss Sie der Anbieter auf die verstrichene Zeit hinweisen, und Sie müssen das ausdrücklich bestätigen. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke ausgewertet werden.
Was beim Wechsel zwischen Anbietern passiert
Gerade beim Quotenvergleich wechseln viele Sportwetter zwischen mehreren erlaubten Anbietern. Dabei greifen mehrere Regeln gleichzeitig:
- Fünf Minuten Wartefrist: Nach der Abmeldung bei Anbieter A wird der Aktiv-Vermerk erst nach fünf Minuten entfernt (§ 6h Abs. 4). Erst dann kann Anbieter B Sie freischalten.
- Das Limit reist mit: Bei der Registrierung beim neuen Anbieter werden Sie gefragt, ob Sie Ihr bestehendes Limit beibehalten oder ein neues festlegen. Ein neuer Wert ersetzt den bisherigen (§ 6c Abs. 5). Ist er höher, gilt die Sieben-Tage-Frist.
- Erhöhtes Limit bei einem anderen Anbieter: Hat Ihnen Anbieter A ein Limit über 1.000 Euro gewährt, darf Anbieter B Einzahlungen über 1.000 Euro im Monat bei sich nur zulassen, wenn er die Voraussetzungen der Erhöhungsstufe selbst anwendet. So steht es in den FAQ der GGL.
- Neues Konto ohne Prüfung: Bis Ihre Daten bestätigt sind, dürfen Sie nach § 6a Abs. 4 höchstens 72 Stunden ab Registrierung bis zu einem Einzahlungslimit von 100 Euro spielen. Auszahlungen sind in dieser Zeit nicht möglich. Mehr dazu steht im Beitrag zur Verifizierung des Wettkontos.
Auch innerhalb einer einzigen Domain gibt es eine Bremse. Bietet ein Anbieter mehrere Spielformen an, müssen sie nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2021 in getrennten Bereichen liegen. Zwischen den Bereichen gilt eine Mindestwartezeit von einer Minute, und Gewinne aus einem Bereich dürfen erst nach einer Stunde im anderen eingesetzt werden. Sport- und Pferdewetten dürfen zusammen angeboten werden.
Warum nur erlaubte Anbieter angeschlossen sind
Die Limitdatei funktioniert nur, weil Erlaubnisinhaber nach § 6c verpflichtet sind, sich anzuschließen und vor jeder Einzahlung abzufragen. Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind daran nicht gebunden, bieten dafür aber auch keinen der hier beschriebenen Schutzmechanismen. Ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat, lässt sich in wenigen Schritten prüfen, wie der Beitrag zur amtlichen Whitelist der GGL zeigt. Allgemeine Kriterien finden Sie unter seriöse Wettanbieter im Internet.
Die wichtigsten Regeln in Kürze
Das monatliche Einzahlungslimit gilt für alle erlaubten Online-Glücksspiele zusammen und liegt im Grundsatz bei 1.000 Euro. Senken geht sofort, Erhöhen dauert sieben Tage, und Limits über 1.000 Euro gibt es nur mit überprüfbaren Einkommensnachweisen und nach der aktuellen Richtlinie längstens bis Ende 2026. Die Aktivitätsdatei verhindert paralleles Spielen, beim Wechsel gilt eine Wartefrist von fünf Minuten. Wer merkt, dass er das Limit regelmäßig ausreizt, kann es jederzeit sofort herabsetzen. Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
Häufige Fragen
Gilt das Einzahlungslimit pro Anbieter oder insgesamt?
Das Limit nach § 6c GlüStV 2021 ist anbieterübergreifend. Einzahlungen bei allen erlaubten Online-Glücksspielanbietern werden in der zentralen Limitdatei zusammengerechnet.
Wie schnell wirkt eine Änderung meines Limits?
Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam.
Kann ich mehr als 1.000 Euro im Monat einzahlen?
Nur wenn der Anbieter die Voraussetzungen der GGL-Entscheidungsrichtlinie anwendet, unter anderem einen überprüfbaren Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft reicht nicht, und mehr als 30.000 Euro sind ausgeschlossen.
Warum muss ich beim Anbieterwechsel warten?
Die Aktivitätsdatei nach § 6h GlüStV 2021 verhindert paralleles Spielen. Nach der Abmeldung wird der Aktiv-Vermerk erst nach einer Wartefrist von fünf Minuten entfernt.
Zählen Gewinne auf das Einzahlungslimit?
Nein. Erfasst werden Einzahlungen, nicht Einsätze. Ein Gewinn auf dem Spielkonto, der erneut gesetzt wird, ist keine neue Einzahlung.
Quellen
- § 6c GlüStV 2021 – Selbstlimitierung; Limitdatei (Bayern.Recht)
- § 6h GlüStV 2021 – Parallelspielverbot, Aktivitätsdatei (Bayern.Recht)
- § 6a GlüStV 2021 – Spielkonto (Bayern.Recht)
- § 4 GlüStV 2021 – Allgemeine Bestimmungen (Bayern.Recht)
- GGL: Entscheidungsrichtlinie zur Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages
- GGL: FAQ zu den Anforderungen bei der Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages (Stand 01.01.2025)
- Wikipedia: Glücksspielstaatsvertrag
So vergleichen wirWerbelinks sind als «Zum Anbieter» gekennzeichnet.18+GGL-WhitelistBeratung 0800 1 37 27 00
Weiterlesen
PraxisDas eigene Wettbuch: Spalten, Kennzahlen und wann die Zahlen etwas bedeutenOhne Aufzeichnung bleibt nur das Gefühl, ob es gut läuft. Ein sauber geführtes Wettbuch zeigt, wo Gewinne und Verluste entstehen.
WettregelnSpieler gibt auf: Wie Buchmacher Tenniswetten bei Aufgabe abrechnenEin Spieler humpelt vom Platz, der Gegner zieht in die nächste Runde ein – und Ihre Wette wird je nach Anbieter gewonnen, verloren oder storniert.