Recht & Regulierung
Amtliche Whitelist der GGL: so erkennen Sie legale Wettanbieter
Veröffentlicht am · Aktualisiert am
Eine deutsche Erlaubnis lässt sich in wenigen Minuten nachprüfen. Wie die Whitelist aufgebaut ist, warum Domain und Spielform genau passen müssen, was aus den alten Schleswig-Holstein-Lizenzen wurde und was die Gerichte zu Rückforderungen sagen.

Inhalt (9)
- Warum es die Whitelist gibt
- Schritt für Schritt: einen Wettanbieter prüfen
- Was ein Eintrag in der Whitelist bedeutet
- Sportwetten, Automatenspiele, Poker, Casino: getrennte Erlaubnisse
- Was die frühere Schleswig-Holstein-Lizenz war
- Warnzeichen illegaler Anbieter
- Rechtsfolgen für Spielende
- Die Prüfung in Kürze
- Häufige Fragen
Ob ein Wettanbieter in Deutschland legal arbeitet, lässt sich nicht am Design, an der Werbung oder an einem Siegel im Seitenfuß allein ablesen. Verbindlich ist ein einziges Dokument: die amtliche Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle. Wer dort nicht mit der passenden Spielform und der passenden Internetadresse steht, hat keine deutsche Erlaubnis.
Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die Liste lesen, welche Angaben ein Eintrag enthält, wie sich Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Poker und Online-Casino unterscheiden, was es mit der früheren Schleswig-Holstein-Lizenz auf sich hatte und welche Rechtsfolgen illegales Glücksspiel hat.
Warum es die Whitelist gibt
Nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Ohne Erlaubnis sind Veranstaltung und Vermittlung verboten, ebenso die Mitwirkung an den dazugehörigen Zahlungen. Im Internet kommt eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 4 nur für bestimmte Angebote in Betracht, darunter Sport- und Pferdewetten, Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Alles andere ist online verboten.
Damit Verbraucher, Banken und Behörden das nachprüfen können, veröffentlicht die GGL nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 eine gemeinsame amtliche Liste der Anbieter mit Erlaubnis. Die Online-Fassung trug bei Redaktionsschluss den Vermerk „Zuletzt aktualisiert am: 02.10.2026“. Die Liste wird laufend gepflegt, Erlaubnisse kommen hinzu und können auch wegfallen.
Schritt für Schritt: einen Wettanbieter prüfen
- Liste aufrufen: Öffnen Sie die Whitelist direkt auf gluecksspiel-behoerde.de, nicht über einen Link auf der Seite des Anbieters.
- Glücksspielart filtern: Wählen Sie den Filter „Sportwetten“. Die Liste enthält außerdem Kategorien wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Pferdewetten im Internet, Online-Casinospiele und Lotterien.
- Veranstalter suchen: Die Einträge sind alphabetisch nach dem Namen des Veranstalters sortiert, also nach der Firma, nicht nach der Marke. Die Firma finden Sie im Impressum des Anbieters.
- Domain vergleichen: Gleichen Sie das Feld „Internetseite(n)“ Zeichen für Zeichen mit der Adresszeile Ihres Browsers ab. Eine ähnlich klingende Adresse ist kein Treffer.
- Zuständigkeit und Datum lesen: Prüfen Sie, welche Behörde zuständig ist und seit wann die Erlaubnis besteht.
- Startseite gegenprüfen: Nach § 6e Abs. 3 muss ein erlaubter Anbieter auf der Startseite gut sichtbar darauf hinweisen, dass er eine Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde besitzt, und dass Personen unter 18 Jahren nicht teilnehmen dürfen.
Der letzte Schritt ersetzt den Blick in die Liste nicht. Ein Hinweistext lässt sich kopieren, ein Eintrag in der amtlichen Liste nicht.
Was ein Eintrag in der Whitelist bedeutet
Jeder Veranstalter erhält pro Glücksspielart einen eigenen Block. Je nach Eintrag sind die Angaben unterschiedlich vollständig:
| Feld | Bedeutung für Sie |
|---|---|
| Veranstalter | Die Firma, die die Erlaubnis hält. Sie sollte mit dem Impressum übereinstimmen. |
| Glücksspielart | Wofür die Erlaubnis gilt, etwa Sportwetten oder virtuelle Automatenspiele. |
| Adresse | Der Sitz des Veranstalters. |
| Vertriebsweg | Online, stationär oder beides. |
| Vertriebsgebiet | Bundesweit, länderübergreifend oder nur ein einzelnes Land. |
| Zuständigkeit | Die GGL oder die Glücksspielaufsicht eines Landes. |
| Internetseite(n) | Die Domains, für die die Erlaubnis gilt. |
| Erstmaliges Erlaubnisdatum | Seit wann die Erlaubnis besteht, gegebenenfalls mit Datum einer Folgeerlaubnis. |
Die Liste enthält auch Angebote, die nicht unter Aufsicht der GGL stehen, etwa Lotterien des Lotto-Toto-Blocks oder Casinospiele in Spielbanken. Für diese sind andere deutsche Glücksspielaufsichten zuständig. Ein Eintrag mit Landeszuständigkeit ist also kein Fehler, sondern zeigt, wer die Aufsicht führt.
Sportwetten, Automatenspiele, Poker, Casino: getrennte Erlaubnisse
Eine Erlaubnis gilt immer nur für die Spielform, für die sie erteilt wurde. Das Europäische Verbraucherzentrum betont, dass die Lizenz zur Art des Glücksspiels und zur konkreten Website passen muss. Ein Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis darf deshalb nicht automatisch auch Automatenspiele anbieten.
| Spielform | Aufsicht laut Whitelist | Besonderheit |
|---|---|---|
| Sportwetten | GGL | dürfen mit Pferdewetten in einem Bereich angeboten werden |
| Virtuelle Automatenspiele | GGL | eigener, grafisch getrennter Bereich |
| Online-Poker | GGL | eigener, grafisch getrennter Bereich |
| Online-Casinospiele | Land, das die Konzession erteilt | Vertriebsgebiet kann auf ein Land beschränkt sein |
Bietet ein Anbieter mehrere Spielformen unter einer Domain an, müssen sie nach § 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2021 in grafisch getrennten, eigenständigen Bereichen liegen. Beim Wechsel gilt eine Wartezeit von mindestens einer Minute, Gewinne dürfen erst nach einer Stunde im anderen Bereich eingesetzt werden. Die Whitelist bildet das ab: Bei manchen Unternehmen stehen Sportwetten und virtuelle Automatenspiele unter Aufsicht der GGL, die Online-Casinospiele derselben Firma dagegen unter der Landesaufsicht von Schleswig-Holstein, mit eigenem Vertriebsgebiet und eigenem Erlaubnisdatum.
Was die frühere Schleswig-Holstein-Lizenz war
Viele Sportwetter kennen noch Hinweise auf eine „Lizenz aus Schleswig-Holstein“. Sie stammen aus einem Sonderweg. Der Glücksspielstaatsvertrag von 2008 hatte ein staatliches Sportwettenmonopol festgeschrieben, das der Europäische Gerichtshof 2010 als unvereinbar mit dem EU-Recht beanstandete. Schleswig-Holstein ging daraufhin mit einem eigenen Gesetz voran und vergab Genehmigungen für Online-Casino und Sportwetten, bevor das Land dem Staatsvertrag 2013 beitrat.
Nach Angaben der Landesregierung trat Schleswig-Holstein dem Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 am 8. Februar 2013 bei; dieser Vertrag galt bis zum 30. Juni 2021. Der Änderungsvertrag von 2012 sah bundesweit bis zu 20 Sportwetten-Konzessionen für sieben Jahre vor, zu einer bundesweiten Vergabe kam es auf dieser Grundlage aber nicht. Erst mit dem Dritten Glücksspieländerungsvertrag, in Kraft seit 1. Januar 2020, begann das Konzessionsverfahren für Sportwetten, zunächst beim Regierungspräsidium Darmstadt. Seit dem 1. Januar 2023 ist die GGL zuständig und führt die Whitelist.
Für Sie heißt das: Ein Verweis auf eine alte Landesgenehmigung ersetzt keinen aktuellen Eintrag. Maßgeblich ist allein, ob der Anbieter heute mit Spielform, Domain und Zuständigkeit in der Whitelist steht. Mehr zur Entwicklung bis dahin finden Sie im Beitrag zur Geschichte der Sportwetten in Deutschland.
Warnzeichen illegaler Anbieter
Wer nicht in der Liste steht, ist nicht erlaubt. Daneben gibt es Anzeichen, die schon vor der Prüfung stutzig machen sollten:
- Keine .de-Domain: § 6e Abs. 3 verlangt für öffentliches Glücksspiel im Internet eine Domain mit der Endung .de.
- Kein Hinweis auf eine deutsche Erlaubnis auf der Startseite oder ein unvollständiges Impressum.
- Ausländische Lizenz als Argument: Lizenzen aus anderen Ländern sind in Deutschland nicht gültig, auch nicht aus EU-Staaten wie Malta oder Zypern.
- Kein Prüfsiegel der GGL: Zugelassene Anbieter müssen es nach Angaben des Verbraucherzentrums auf ihrer Seite zeigen.
- Werbung mit Freispielen oder kaum erfüllbaren Bonusbedingungen, intransparente AGB, unbekannte Zahlungsdienstleister oder fehlende Verschlüsselung.
- Kein Einzahlungslimit und keine Sperrabfrage: Erlaubte Anbieter müssen an die Limitdatei und das Sperrsystem angeschlossen sein. Mehr dazu in den Beiträgen zu LUGAS und Einzahlungslimit und zur OASIS-Spielersperre.
Allgemeine Kriterien für die Auswahl stehen im Ratgeber seriöse Wettanbieter im Internet.
Rechtsfolgen für Spielende
Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist strafbar. Das Europäische Verbraucherzentrum nennt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten. Bei unerlaubtem Glücksspiel kommt zudem kein wirksamer Vertrag zustande, es besteht also kein Anspruch auf Auszahlung von Gewinnen. Spielerschutzregeln wie Limit und Sperrabgleich gelten dort nicht.
Umgekehrt beschäftigen Rückforderungsklagen seit Jahren die Gerichte. Die wichtigsten Stationen:
- BGH, Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 (I ZR 88/23): Der I. Zivilsenat hielt nach vorläufiger Einschätzung die Revision eines Wettanbieters für voraussichtlich erfolglos. Das Oberlandesgericht hatte die Wettverträge wegen fehlender Erlaubnis nach § 134 BGB für nichtig gehalten und einen Bereicherungsanspruch auf die verlorenen Einsätze bejaht. Der Beschluss bezog sich auf den Staatsvertrag in der Fassung von 2012.
- BGH, Vorlage vom 25. Juli 2024 (I ZR 90/23): In einem weiteren Sportwetten-Fall legte der BGH dem EuGH Fragen zur Nichtigkeit der Verträge vor. Das Verfahren ist ausgesetzt; beim EuGH läuft es unter C-530/24.
- EuGH, Urteil vom 16. April 2026 (C-440/23): In einem Verfahren zu Online-Glücksspiel mit maltesischer Lizenz hielt der Gerichtshof das deutsche Verbot nach Darstellung von Fachanwälten für vereinbar mit dem Unionsrecht. Eine maltesische Lizenz genügt danach nicht.
- EuGH, C-530/24 (Sportwetten): Der Generalanwalt hat am 19. März 2026 Schlussanträge vorgelegt. Ein Urteil lag nach dem Stand vom 9. September 2026 noch nicht vor.
Das Verbraucherzentrum weist darauf hin, dass Verluste je nach Einzelfall erstattbar sein können, meist nur über ein Gerichtsverfahren, und dass die Rechtsprechung uneinheitlich ist. Eine Garantie gibt es nicht. Wer eine Klage erwägt, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Die Prüfung in Kürze
Eine deutsche Erlaubnis erkennen Sie nur in der amtlichen Whitelist der GGL. Entscheidend sind drei Treffer: der richtige Veranstalter, die richtige Glücksspielart und genau die Domain, auf der Sie spielen. Hinweise auf alte Landesgenehmigungen oder ausländische Lizenzen ersetzen das nicht. Wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis spielt, verliert den Anspruch auf Gewinne und jeden Spielerschutz. Einen Überblick über Anbieter und Auswahlkriterien bietet der Wettanbieter-Vergleich. Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
Häufige Fragen
Wo finde ich die amtliche Whitelist?
Auf der Seite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter gluecksspiel-behoerde.de im Bereich für Spielende. Rufen Sie sie direkt auf und nicht über einen Link des Anbieters.
Reicht eine Lizenz aus Malta oder Zypern?
Nein. Für öffentliches Glücksspiel in Deutschland ist eine deutsche Erlaubnis nötig. Lizenzen anderer Staaten sind hier nicht gültig.
Gilt eine Sportwetten-Erlaubnis auch für Online-Casino?
Nein. Jede Spielform braucht eine eigene Erlaubnis, und Online-Casinospiele unterliegen der Aufsicht des Landes, das die Konzession erteilt hat.
Kann ich Verluste bei einem Anbieter ohne Erlaubnis zurückfordern?
Das ist im Einzelfall möglich, meist nur vor Gericht, und die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Für Sportwetten steht das Urteil des EuGH im Verfahren C-530/24 noch aus.
Was bedeutet das Feld Vertriebsgebiet?
Es zeigt, wo die Erlaubnis gilt: bundesweit, länderübergreifend oder nur in einem einzelnen Land.
Quellen
- GGL: Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist)
- § 4 GlüStV 2021 – Allgemeine Bestimmungen (Bayern.Recht)
- § 6e GlüStV 2021 – Jugend- und Spielerschutz im Internet (Bayern.Recht)
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Welches Online-Glücksspiel ist legal?
- Landesportal Schleswig-Holstein: Sportwetten
- Wikipedia: Glücksspielstaatsvertrag
- LTO: BGH-Hinweisbeschluss zu unerlaubten Sportwetten (I ZR 88/23)
- Hahn Rechtsanwälte: EuGH-Verfahren zu Sportwetten und Online-Casino (Stand 09.09.2026)
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